
Audiologisch-phoniatrische Gutachtenstelle der Klinik für Audiologie und Phoniatrie
An der Klinik für Audiologie und Phoniatrie ist eine Gutachtenstelle eingerichtet, die der Erstellung von Gutachten für Berufsgenossenschaften, Versicherungen, Sozialgerichten und anderen juristischen sowie natürlichen Personen dient.
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Audiologisch-phoniatrische Gutachtenstelle
An der Klinik für Audiologie und Phoniatrie ist eine Gutachtenstelle eingerichtet, die der Erstellung von Gutachten für Berufsgenossenschaften, Versicherungen, Sozialgerichten und anderen juristischen sowie natürlichen Personen dient. Hier werden vor allem Lärm-Gutachten, Gutachten für die Einschätzung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. Bestimmung des Grades der Behinderung im Zusammenhang mit Feststellungen einer Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt, bei Unfallschäden etc. erstellt. Dabei konzentriert sich diese Gutachtenstelle auf Beeinträchtigungen von Hören, Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken.
Ebenso werden Tauglichkeitsuntersuchungen z.B. für die Bewerbungen an Musikhochschulen (Fach "Gesang") und Logopädenschulen erstellt.
In der Regel werden die Begutachtungen ambulant in der Klinik durchgeführt und enthalten im Bedarfsfall auch neuropsychologische Testuntersuchungen, bildgebende Verfahren und weitere diagnostische Verfahren.
Die Bearbeitungszeit der Gutachtenaufträge beträgt maximal drei Monate.
Bei Fragen zu medizinischen Gutachten wenden Sie sich bitte an unser Chefsekretariat:
Frau Ute Waurisch
Tel.: 030 450 555 402
Zur Terminvereinbarung für phoniatrische Tauglichkeitsuntersuchungen wenden Sie sich bitte an unsere Anmeldung am Campus Charité Mitte.
Tel.: 030 450 555 125