Behandlung
Bei Ihrem Kind liegt eine Sprachentwicklungsstörung vor. Hier finden Sie Informationen zur Behandlung.
Für weitere Informationen zur Diagnostik klicken Sie bitte hier.
Sie befinden sich hier:
Sprach- und Sprechtherapie
Im Vordergrund zur Behandlung einer Sprech- und Sprachstörung eines Kindes steht immer die gezielte Sprech- und Sprachtherapie durch niedergelassene Logopäden. In einzelnen Fällen kann es dafür noch zu früh sein. Dann kann es sinnvoll sein, erst den natürlichen weiteren Entwicklungsverlauf zu beobachten und elterlich und pädagogisch zu unterstützen, oder zusätzlich zunächst die motorische und kommunikative Entwicklung zu fördern, z.B. durch eine Ergotherapie.
Die entsprechenden Verordnungen können Sie bei regelmäßiger Behandlung in unserem SPZ durch uns, alternativ über die behandelnde Kinderarztpraxis erhalten.
Wie geht es weiter?
Bei vielen Störungsbildern der Sprachentwicklung ist eine längerfristige Übungstherapie, nicht selten über Jahre, erforderlich. Bei einfachen Sprachstörungen ohne Begleitproblematik wird die SPZ-Behandlung nach erfolgter Diagnostik und Bahnung der individuellen Förderung in der Regel abgeschlossen. Dann erfolgt die weitere Verordnung der Therapien durch die behandelnden Kinderärzte.
Zur Unterstützung bei ausgeprägten Sprachentwicklungsstörungen werden wir eventuell die Implementierung eines Integrationsstatus in der KiTa empfehlen, damit Ihr Kind dort zusätzliche individuelle Förderung erhalten kann. Insbesondere im Land Brandenburg bietet sich hier ggf. alternativ die Beantragung einer mobilen Frühförderung beim zuständigen Jugendamt an.
Zur Unterstützung in der Schule bei schweren Sprachentwicklungsstörungen werden wir in einigen Fällen die Implementierung eines sonderpädagogischen Förderschwerpunktes empfehlen. Der Entscheid über die Vergabe eines Förderschwerpunktes obliegt dem zuständigen SIBUZ (schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum) nach erfolgter Diagnostik durch die dortigen Kinder- und Jugendmediziner.
Im Einzelfall empfiehlt sich eine psychologische Entwicklungsdiagnostik durch unsere Psychologinnen.
Bei Verdacht auf komplexe Entwicklungsstörungen veranlassen wir ggf. eine interdisziplinäre Mitbeurteilung im SPZ Abteilung Neuropädiatrie oder in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung.