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Informationen zum Hörscreening bei Neugeborenen

Jedes Neugeborene hat seit 2009 einen Anspruch auf einen Hörtest.

Angeborene Hörstörungen sind nicht selten: ca. jedes tausendste Kind wird mit einer dauerhaften beidseitigen Hörstörung geboren. Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die soziale und emotionale Entwicklung. Je später eine Schwerhörigkeit diagnostiziert wird, umso stärker kann dies die Sprachentwicklung beeinträchtigen. In Deutschland wurden Hörstörungen bis zum Jahr 2009 im Schnitt erst mit 2 bis 6 Jahren entdeckt. Seit Einführung des Neugeborenenhörscreenings hat sich das durchschnittliche Diagnosealter zunehmend verringert (nach Daten des Deutschen Zentralregisters für kindliche Hörstörungen). Ziel ist es, die Diagnose einer angeborenen Schwerhörigkeit innerhalb der ersten drei Lebensmonate zu sichern und eine Hörsystemversorgung zeitnah einzuleiten.

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Wie läuft die Untersuchung ab?

Gemessen werden die sog. otoakustischen Emissionen (TEOAE) oder akustisch evozierte Potentiale (AEP). Bei diesen Untersuchungen kann innerhalb weniger Minuten orientierend und völlig schmerzfrei die Funktion des Hörorgans überprüft werden. Der Screeningtest ist schnell vorgenommen und kann von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung Ihres Babys sein.

 

Was ist, wenn das Testergebnis auffällig oder noch nicht eindeutig war?

Sollte nach der ersten Untersuchung das Ergebnis auffällig oder noch nicht eindeutig sein, kann dies verschiedene Gründe haben, wie z.B. Flüssigkeit im Außen- oder Mittelohr, unruhige Messbedingungen, aber auch eine bleibende Hörstörung. Daher raten wir bei auffälligem Erstergebnis dringend zu einer Kontrolluntersuchung innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach der Geburt. Eine Liste mit Einrichtungen, die eine solche Untersuchung in Berlin und Brandenburg vornehmen, können Sie hier einsehen und herunterladen.

Wer macht Hörscreening in Berlin und Brandenburg?

Nachfolgend finden Sie Praxen und Kliniken, in denen das Hörscreening für Neugeborene angeboten wird.

PDF-Liste: Adressen von Kliniken und Praxen in Berlin, die ein Hörscreening durchführen.

PDF-Liste: Adressen von Kliniken und Praxen in Brandenburg, die ein Hörscreening durchführen.

Kontakt

Berlin-Brandenburger Zentrale für Hörscreening bei Neugeborenen
Hörzentrum der Charité-Universitätsmedizin Berlin
Klinik für Audiologie und Phoniatrie
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin

Sekretariat Screeningzentrale:

+49 30 450 555 427

+49 30 450 555 950