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Weg zur OP

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema OP in unserer Klinik

Sie befinden sich hier:

Ambulante Vorstellung

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin in unserer Hochschulambulanz zur vereinbaren. Dazu benötigen wir einen Überweisungsschein Ihres niedergelassenen Haus- oder Facharztes.

OP-Termine Vergabe

Außer über unsere Sprechstunde vergeben wir OP-Termine auch auf direkte Einweisung durch Ihren Facharzt  (Schein "Verordnung von Krankenhausbehandlung"). Kontaktieren Sie unsere Anmeldung.

Operation, Vorbereitung, Ablauf

Am Werktag vor Ihrem OP-Termin melden Sie sich zwischen 7:15 und 10 Uhr in der zentralen Patientenaufnahme, Erdgeschoss des Bettenhochhauses. An diesem Tag werden alle für die Operation und die Narkose notwendigen Entscheidungen und Vorbereitungen (z.B. EKG, Narkose- und OP-Aufklärung, Blutentnahme) getroffen. Anschließend können Sie wieder nach Hause gehen.

Am OP-Tag selbst finden Sie sich im OP-Vorbereitungszentrum ein (Zugang über Bettenhochhaus, 3.Ebene).

Nüchternheit vor OP

Während einer Vollnarkose werden wichtige Reflexe medikamentös außer Kraft gesetzt. Zur Vermeidung von Komplikationen ist es daher nötig, vor geplanten operativen Eingriffen nüchtern zu bleiben. Dies bedeutet, dass Sie mindestens 6 Stunden vor Ihrer Operation nicht gegessen oder getrunken haben dürfen. Eine Ausnahme bilden klare Flüssigkeiten (v.a. Wasser), welche bis zwei Stunden vor Beginn des Eingriffes noch eingenommen werden dürften. Halten Sie sich bitte strikt an die Ihnen genannten Zeiten. Eine zu kurze Nüchternzeit kann in der Regel aus organisatorischen Gründen nicht durch Warten ausgeglichen werden, sondern führt zum Ausfall Ihrer geplanten Operation.

Nachsorge, Kontrolle nach Operation

Sie erhalten zur Entlassung in der Regel auch einen ambulanten Kontroll-Termin in unserer Sprechstunde.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Entlassmanagement darf die versorgende Klinik Verordnungen von Medikamenten, Heilmitteln oder auch die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur über einen Zeitraum von max. sieben Tagen nach Entlassung ausstellen. Für darüberhinausgehende Bedarfe ist laut Gesetzgeber Ihr niedergelassener Haus- oder Facharzt zuständig.

Für eine ambulante Vorstellung mehr als zwei Wochen nach Ihrer Operation ist erneut ein gültiger Überweisungsschein erforderlich.