Schallempfindungsschwerhörigkeit
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Ursachen und Entstehung
Bei einer ein- oder beidseitigen Störung der Nervenstrukturen des Innenohres spricht man von einer sensorineuralen Hörstörung. Sie kann bereits zum Zeitpunkt der Geburt vorhanden sein oder im Laufe der Kindheit und des weiteren Lebens auftreten. Man teilt nach Ursache grob in "genetisch bedingte" und "erworbene" Hörstörungen ein.
Genetisch bedingte Hörstörungen sind in mehrheitlich reine Hörstörungen. In 30% der Fälle jedoch sind sie mit Beeinträchtigungen weiterer Organsysteme als sogenannte „syndromale Hörstörungen“ verbunden. Häufig mitbetroffen sind dann die Augen, die Nieren oder das Herz. Manche genetischen Hörstörungen werden erst im Laufe des Lebens auffällig.
Die möglichen Ursachen für eine erworbene Störung sind vielfältig. Müttlerliche Infektionen, Komplikationen um den Geburtszeitpunkt, frühe Infektionen des Kindes, beispielsweise mit dem Zytomegalievirus, bestimmte Stoffwechselstörungen, wie eine angeborene Schilddrüsenunterfunktion, oder erforderliche Gaben bestimmter Medikamente nach Geburt oder Chemotherapien im Kindesalter können zu sensorineuralen Hörstörungen führen.
Hier finden Sie Informationen zur Diagnostik, zum Neugeborenenhörscreening und zu den Behandlungsmöglichkeiten kindlicher Hörstörungen.
Behandlung
Ein erster Hinweis, dass bei Ihrem Kind eine Hörstörung besteht, kann sich im Neugeborenenhörscreening zeigen. Die Art und Schwere der Hörstörung muss dann mit Untersuchungen gesichert werden, die dem Alter des Kindes angepasst sind. Bei Säuglingen und Kleinkindern sind dazu nicht selten mehrere Untersuchungstermine über einen Zeitraum von mehreren Wochen erforderlich, die Tests erfolgen hier häufig im Schlaf. Eine möglichst genaue Bestimmung der Hörschwelle ist sehr wichtig, damit eine optimal bedürfnisorientierte Behandlung erfolgen kann.
Da man bisher die Ursache einer sensorineuralen Hörstörung nicht behandeln kann, besteht die Therapie in der Versorgung mit technischen Hörhilfen, meist zunächst mit klassischen Hörgeräten. Diese sollten bei beidseitiger Schwerhörigkeit nach Diagnosestellung so schnell wie möglich angepasst werden, am besten noch innerhalb des ersten Lebenshalbjahrs. Je länger eine Hörstörung bei Säuglingen und Kindern unentdeckt und unbehandelt bleibt, desto schwerwiegender wirkt sie sich auf die allgemeine und sprachliche Entwicklung aus. Werden bis etwa zum vierten Lebensjahr nicht genügend Höreindrücke an das Gehirn weitergeleitet, entstehen Defizite, die im späteren Leben nicht mehr auszugleichen sind.
Reicht die Versorgung mit Hörgeräten nicht aus, um Ihrem Kind ein Hören zu ermöglichen, mit dem es die Lautsprache erlernen kann, empfiehlt sich häufig die direkte Stimulation des Hörnervs mit einem Cochleaimplantat, einer Art Hörcomputer, der operativ in das Hörorgan eingesetzt wird. Bei reiner Innenohrschwerhörigkeit ohne weitere Beeinträchtigungen, ausreichend früher Versorgung mit Hörhilfen und guter Förderung ist davon auszugehen, dass Ihr Kind damit Sprache erlernen wird.
Bei einseitiger Schwerhörigkeit ist zunächst von einer normalen Sprachentwicklung auszugehen, sofern keine weiteren Beeinträchtigungen bestehen. Die Kinder weisen aber häufig in geräuschvoller Umgebung, z.B. in der Kita, der Schule oder im Straßenverkehr, Schwierigkeiten mit dem Verstehen von Sprache und beim Orten von Geräuschen auf. Daher kann das Tragen eines Hörgeräts ggf. den Alltag und das Lernen erleichtern. Ein Trageversuch wird üblicherweise zum Ende des ersten Lebensjahres durchgeführt. Bei funktioneller einseitiger Taubheit gibt es ebenfalls Hinweise, dass eine Cochleaimplantation in den ersten Lebensjahren zu besserem Sprachverstehen führen kann.
Hier finden Sie Informationen zu den Behandlungsmöglichkeiten kindlicher Hörstörungen durch unsere Einrichtung.
Was ist noch wichtig für den Behandlungserfolg?
- Ihr Kind braucht regelmäßige Verlaufskontrollen des Hörvermögens, der Hörsysteme und der Sprach- und allgemeinen Entwicklung, um seine Förderung jederzeit optimal an den Bedarf, der sich im Laufe seines Lebens ändern wird, anpassen zu können.
- Sie erhalten mit Diagnosestellung einen Termin zur intensiven Beratung, wie Sie die Sprachentwicklung Ihres Kindes selbst optimal fördern können.
- Nach Cochleaimplantation ist eine adäquate Hör-Sprach-Rehabilitation und regelmäßige Implantateinstellung und -überprüfung durch spezialisierte Rehabilitationszentren erforderlich. Dies ist für Patienten der Charité auch in unserer Einrichtung möglich.
- Besteht bei Ihrem Kind eine Hörstörung, hat es Anspruch auf eine sinnesspezifische Frühförderung. Wir vermitteln Ihnen gerne entsprechende Ansprechpartner.
- Sie erhalten eine Beratung zu Fördermöglichkeiten in Kindergarten und Schule sowie zu sozialrechtlichen Fragen um das Thema "kindliche Hörstörung".
Hört mein Kind richtig?
Der Verdacht auf eine kindliche Hörstörung ergibt sich bei:
- mangelnder Reaktion auf akustische Reize
- verzögerter Sprachentwicklung
- bestimmten Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Kontaktschwäche, Aggressivität)
- bestimmten körperlichen Auffälligkeiten (z.B. Fehlbildung des äußeren Ohres, Gaumenspalte, erhöhte Infektanfälligkeit vorwiegend im Hals-Nasen-Ohren-Bereich)
- bestimmten syndromalen Erkrankungen (z.B. Trisomie 21 und andere Chromosomenveränderungen, Mucopolysaccharidose)
- bestimmten Risikofaktoren vor und während der Geburt (z.B. Röteln-, CMV- und andere Virusinfekte in der Schwangerschaft, Geburtsgewicht unter 1500g, schwerer Sauerstoffmangel, Sepsis)
- bestimmten Risikofaktoren nach der Geburt (z.B. Hirnhautentzündung, Mumps, Masern, wiederholte akute oder chronische Ohrentzündung, Einnahme von gehörschädigenden Medikamenten)
- bekannte Hörstörungen im Kindes- und Jugendalter bei Familienmitgliedern
Was kann ich als Elternteil tun?
- Die Hörreaktionen, das Verhalten und die Sprachentwicklung meines Kindes genau beobachten.
- Bei jedem Verdacht auf eine Hörstörung umgehend einen Kinderarzt, HNO-Arzt oder Pädaudiologen aufsuchen.
- Bei fortbestehendem Verdacht auf der Untersuchung durch einen Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie bestehen.
Weg in die Sprechstunde
Voraussetzung für die Vorstellung Ihres Kindes in unserem SPZ Hören, Sprache, Stimme, Schlucken ist eine Überweisung durch den Kinderarzt oder einen Facharzt. Sie haben einen Überweisungsschein und wünschen einen Sprechstundentermin? Dann sind Sie hier richtig!