
Informationen zum Hörscreening bei Neugeborenen
Seit 2009 hat jedes Neugeborene Anspruch auf einen Hörtest.
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Gegenwärtige Situation in der Früherkennung kindlicher Hörstörungen
Jedes Neugeborene hat seit 2009 einen Anspruch auf einen Hörtest.
Angeborene Hörstörungen sind nicht selten: ca. jedes tausendste Kind wird mit einer dauerhaften beidseitigen Hörstörung geboren. Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die soziale und emotionale Entwicklung. Je später eine Hörstörung erkannt wird, desto geringer ist die Sprachentwicklung. Deshalb werden solche Screenings (Suchtests) angeboten, um angeborene Hörstörungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Wird eine Hörstörung noch im ersten Lebenshalbjahr entdeckt und behandelt, so können sich Spracherwerb und Sprachverständnis weitgehend normal entwickeln. In Deutschland wurden Hörstörungen bis zum Jahr 2009 durchschnittlich erst mit 2 bis 6 Jahren und damit viel zu spät entdeckt (nach Daten des Deutschen Zentralregisters für kindliche Hörstörungen).
Wie läuft die Untersuchung ab?

Gemessen werden die sog. otoakustischen Emissionen (OAE's) oder akustisch evozierte Potentiale (AEP). Bei dieser Untersuchung kann innerhalb weniger Minuten völlig schmerzfrei die Haarzellfunktion des Innenohres überprüft werden. Dieser Test ist schnell vorgenommen, kann aber von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung Ihres Babys sein.
Was ist, wenn das Testergebnis auffällig oder noch nicht eindeutig war?
Sollte nach der ersten Untersuchung das Ergebnis auffällig oder noch nicht eindeutig sein, kann dies verschiedene Gründe haben wie z.B. Flüssigkeit im Außen- oder Mittelohr, Unreife des Hörorgans aber auch eine Hörstörung. In diesem Fall raten wir dringend zu einer Kontrolluntersuchung innerhalb von 2-4 Wochen. Eine Liste mit ÄrztInnen, die eine solche Untersuchung in Berlin und Brandenburg vornehmen können Sie hier einsehen bzw. herunterladen.
Wer macht Hörscreening in Berlin und Brandenburg?
Nachfolgend finden Sie Praxen und Kliniken, in denen das Hörscreening für Neugeborene angeboten wird.
PDF-Liste: Adressen von Kliniken und Praxen in Berlin, die ein Hörscreening durchführen.
PDF-Liste: Adressen von Kliniken und Praxen in Brandenburg, die ein Hörscreening durchführen.
Kontakt
Berlin-Brandenburger Zentrale für Hörscreening bei Neugeborenen
Hörzentrum der Charité-Universitätsmedizin Berlin
Klinik für Audiologie und Phoniatrie
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Sekretariat Screeningzentrale:
+49 30 450 555 427
+49 30 450 555 950