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Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)

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Was ist eine AVWS?

Es gibt Menschen, die Höreindrücke trotz intaktem Hörorgan nicht adäquat analysieren, filtern und/oder einordnen können. Häufig fällt dies im Schulalltag besonders auf. Über die Ursachen ist bisher nur wenig bekannt. Wiederholte Hörbeeinträchtigungen durch Mittelohrentzündungen und Paukenergüsse im frühen Kindesalter können das Risiko erhöhen. 

Mögliche Hinweise sind:

- erschwertes Erlernen von Lernen von Lesen und/oder Schreiben, da gehörte Laute nur mühsam erkannt und mit Schriftzeichen in Verbindung gebracht werden können

- erhöhte Ablenkbarkeit und geringe Konzentrationsfähigkeit in geräuschvoller Umgebung (z.B. Straßenverkehr, Schulklasse)

- mündliche gegebene, komplexere Aufgaben werden wiederholt nur begrenzt verstanden oder scheinbar "vergessen"

- Besserung der Problematik bei visueller Hilfestellung (Bildmaterial, konsequenter Blickkontakt, Gesten)

Voraussetzungen zur AVWS-Diagnostik

Wenn Sie Interesse an ein AVWS-Diagnostik in unserer Einrichtung haben, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

In unserer Einrichtung führen wir die Diagnostik nur an Kindern durch. Eine Diagnosestellung ist ab Besuch der 2. Klasse sinnvoll möglich und sollte idealerweise noch innerhalb der Grundschulzeit erfolgen, da die verfügbaren Tests entsprechend normiert sind. 

Zur Anmeldung für einen Termin laden Sie sich das Anmeldeformular für das SPZ Hören, Stimme, Schlucken, Sprache der Charite auf der Website herunter, füllen dieses mit dem überweisenden Arzt aus und senden es per Email, Post oder Fax an uns.

 

Da die AVWS eine Ausschlussdiagnose ist, sollten Folgendes vor einer Vorstellung bei uns bereits ausgeschlossen worden sein:

- eine unbehandelte Aufmerksamkeitsstörung mit oder ohne Hyperaktivität (ADS, ADHS)

- eine Intelligenzminderung (Gesamt IQ < 85)

- ggf. eine Sehstörung bzw. visuelle Wahrnehmungsstörung

Insbesondere die ersten beiden Punkte sind wichtig; die erforderlichen Untersuchungen können durch kinder- und jugendpsychologische Praxen/ Einrichtungen durchgeführt werden.

Behandlung einer AVWS

Eine AVWS ist keine Erkrankung, sondern eine umschriebene Beeinträchtigung eines Leistungsbereichs, die durch verschiedene übende und ausgleichende Maßnahmen kompensiert bzw. bewältigt werden kann.

Bei Bestätigung der Verdachtsdiagnose können folgende Maßnahmen sinnvoll sein, die im Einzelnen individuell auf das Kind abgestimmt werden müssen:

- Beantragen des sozialpädagogischen Förderschwerpunkts "Hören" für die Schule, um dort Nachteilsausgleichsmöglichkeiten zu erhalten

- Nutzen einer drahtlosen akustischen Übertragungsanlage in der Schule, ggf. auch im privaten Bereich

- Logopädische Therapie zur Beübung der Lautwahrnehmung, des Verständnisses von Laut und schriftlicher Umsetzung und / oder der Hörgedächtnisleistung